FAQs über den Schülerwettbewerb BW

FAQ

Hier findet ihr häufig gestellte Fragen rund um den Schülerwettbewerb und unsere Antworten dazu.

Jedes Jahr nach den Pfingstferien werden die neuen Themen auf die Website gestellt und der aktuelle Flyer wird an die Schulen verschickt. Ab diesem Zeitpunkt ist auch die Anmeldung freigeschaltet. Flyer und Aufgabenheft findest du auch hier auf unserer Website zum Downloaden.

Die Themen 1 bis 4 wechseln jährlich und sind vorgegeben. Bei den Nummern 5 und 6 kann das Thema frei gewählt und unter Berücksichtigung der jeweils zulässigen Formate bearbeitet werden. Thema 7 („Bei dir vor Ort“) widmet sich jährlich wechselnden politischen und gesellschaftlichen Fragestellungen, denen du aktiv vor der eigenen Haustür an zahlreichen Lernorten nachspüren kannst.

Ab 2024 stellen wir unser System so um, dass du alle Beiträge (außer den Formaten Plakat und Comic) digital einreichen kannst. Eine Anmeldung und das Hochladen der Beiträge ist 2024 erst ab September möglich. Selbstverständlich kannst du aber schon davor mit der Erarbeitung beginnen.

Die Themen 1 bis 4 können nur mit den angegebenen Formaten bearbeitet werden.

Wer eines dieser Themen dennoch in einem anderen Format bearbeiten will, muss Thema 6 wählen und begründen, warum er/sie ein von uns vorgegebenes anstelle eines eigens formulierten Themas bearbeiten möchte.

Ja, solange sie zum Einsendeschluss noch kein Studium begonnen haben, ihren ersten Wohnsitz in Baden-Württemberg haben und nicht älter als 25 sind.
Bei unserem Wettbewerb kann man je nach Format nur alleine, zu zweit oder zu dritt teilnehmen. Wenn eine Klasse sich in entsprechende Gruppen aufteilt, dann ist eine Teilnahme möglich.

Nein, du kannst auch auf eigene Faust arbeiten. Falls du einen ersten Preis oder einen Förderpreis gewinnst, kann jedoch keine Lehrkraft zur Preisverleihung eingeladen werden.

Ja, weil wir nur baden-württembergische Schülerinnen und Schüler zulassen können. Zudem wird das Ergebnis des Wettbewerbs an die Schulen und nicht an einzelne Teilnehmende verschickt.

Leider nicht, weil sonst nicht genügend Zeit zur Prüfung und Bewertung der Arbeiten bleibt. Außerdem sollen für alle die gleichen Teilnahmebedingungen gelten.
Nein. Der Schülerwettbewerb nimmt nur am PC verfasste Arbeiten in das Prüfungsverfahren auf. Ausnahmen hiervon sind Plakate und Comics.
Ab 2024 reicht ihr alle Beiträge digital über unser Anmeldesystem ein. Nur Plakate und Comics müsst ihr weiterhin per Post einreichen: Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, Fachbereich Schülerwettbewerb des Landtags, Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart). Einsendeschluss für alle Beiträge ist der 1. Dezember. Es gilt der Poststempel.
Wenn die Form, der Umfang oder das Plakatformat nicht eingehalten werden, kann die Arbeit leider nicht ins Prüfverfahren aufgenommen werden.
  • Wenn die Arbeit als Plagiat oder Teilplagiat entlarvt wird, wird der Wettbewerbsbeitrag aus der Wertung genommen. Die Autorinnen oder Autoren erhalten keine Urkunde.
  • Ihr dürft in eurem Beitrag auf KI-Tools zurückgreifen. Wenn ihr KI verwendet, müsst ihr allerdings kenntlich machen, an welcher Stelle ihr welches Programm eingesetzt habt. Gebt in eurer Literaturliste in einer eigenen Rubrik an, welche Prompts ihr benutzt habt.
  • Weil die Fähigkeit, eine Frage zu stellen, ein Zeichen für Eigenständigkeit und Überblick ist. Nur wer Bescheid weiß, kann Fragen stellen.
  • Weil eine Fragestellung immer zu einer Eingrenzung führt. Schließlich soll die Frage politisch sein. So kann man an der Frage – und am Inhaltsverzeichnis – schon erkennen, ob diese Forderung erfüllt ist.
  • Die digital eingereichten Arbeiten werden in unserer Datenbank gespeichert und nach fünf Jahren gelöscht.
  • Einige der Arbeiten werden ganz oder auszugsweise veröffentlicht, teilweise werden Plakate ausgestellt.
  • Die Plakate, die keinen ersten Preis oder Förderpreis gewonnen haben, werden nach Abschluss des Wettbewerbs an die Schulen zurückgesandt.
  • Die Ergebnisse des Schülerwettbewerbs werden in der Regel in der Woche nach den Osterferien an die Schulen geschickt.
  • Alle Teilnehmenden werden dann durch die betreuenden Lehrkräfte informiert.
  • Wurde die Arbeit ohne betreuende Lehrkraft angefertigt, sollten sich die Teilnehmenden einige Tage nach den Osterferien im Schulsekretariat nach den Ergebnissen des Wettbewerbs erkundigen.